Aufgrund der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide, gegebenenfalls auch Vorauszahlungsbescheide, waren Bescheide für die Folgejahre. Sie wurden in diesen aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen zur Grundsteuer zu leisten.
Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfallen die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bescheiden ab dem 01.01.2025 zunächst.